Ab dem 27. April 2020 ist es in Nordrhein-Westfalen Pflicht, im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
In Anlehung daran hat der Schulträger angeordnet, dass an unserem Gymnasium ab dem 04. Mai 2020 ebenfalls für Schülerinnen und Schüler, das Kollegium und für Besucher_innen die Pflicht besteht, jeweils einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, damit sich die Mitglieder unserer Schulgemeinde gegenseitig schützen.
Bis dahin gilt eine Übergangsfrist, in der die Schulleitung und der Schulträger dringend empfehlen, dem Tragen eines Mund- und Nasenschutzes nachzukommen.
Vielen Dank für Euer und Ihr Verständnis und für die Solidarität zum Schutz der Gesundheit.